Allgemeine Geschäftsbedingungen der oneAI GmbH
Fassung: April 2026 – v1.1
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge und Leistungen, welche die oneAI GmbH (nachfolgend „oneAI"), Eisenbahnstraße 50, 72072 Tübingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 805312, mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde") schließt.
(2) Die von oneAI angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn oneAI ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt.
(4) Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen schriftlich angezeigt hat. oneAI wird den Kunden auf diese Rechtsfolge zum Fristbeginn nochmals hinweisen. Die Änderungen treten nicht ein, wenn der Kunde seine Zustimmung verweigert oder oneAI ihrer Hinweispflicht nicht nachkommt.
(5) Für die Nutzung der OneAI SaaS-Plattform (oneai.eu) gelten ergänzend die gesonderten Nutzungsbedingungen (nachfolgend „NB") in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den NB gehen die NB für die Nutzung der Plattform vor.
§ 2 Vertragsschluss und Dauer
(1) Die Angebote von oneAI sind freibleibend. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn oneAI sie durch eine Auftragsbestätigung bestätigt oder nach Bestellung durch den Kunden die Leistungserbringung aufgenommen wurde. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, stellen Bestellungen des Kunden verbindliche Angebote auf Abschluss eines Vertrages mit oneAI dar.
(2) Für Verträge über die Nutzung der OneAI-Plattform kommt der Vertrag abweichend von Abs. 1 auch dadurch zustande, dass der Kunde den Online-Registrierungs- und Bestellprozess auf der Plattform abschließt und den gewählten Tarif durch Klicken auf die entsprechende Bestätigungsschaltfläche bestätigt. oneAI bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail. Für Enterprise-Verträge gelten abweichende Regelungen, die in einem gesonderten Enterprise Agreement festgelegt werden.
(3) Der Kunde wird Angebote von oneAI sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit prüfen. Das gilt insbesondere für Angebote, denen bestimmte Annahmen zugrunde gelegt werden. Der Kunde wird oneAI informieren, sollten Annahmen nicht zutreffen.
(4) oneAI ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung eines Vertrages zu beauftragen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.
(5) Verträge mit einer unbestimmten Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 3 Beschaffenheit
(1) Die in öffentlichen Äußerungen, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung, auf der Website und in Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften der Leistungen von oneAI stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, solange sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind. Gleiches gilt für öffentliche Äußerungen Dritter.
(2) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(3) Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, wenn oneAI nicht ausdrücklich eine solche übernommen hat.
§ 4 Nutzungsbedingungen für Software und KI-Dienste
(1) Soweit oneAI dem Kunden Software – einschließlich der OneAI-Plattform als SaaS-Lösung – zur Nutzung bereitstellt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung im Rahmen des Vertrages.
(2) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu reproduzieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder unterzulizenzieren. Die gesetzlichen Rechte des Kunden aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
(3) Soweit oneAI dem Kunden Zugang zu Software dritter Hersteller vermittelt, gelten für diese Software die gesonderten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Anbieters. Die Nutzungsbedingungen des Herstellers werden dem Kunden auf Wunsch auch vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(4) Die Plattform ermöglicht den Zugang zu KI-Modellen verschiedener Drittanbieter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, Mistral AI). oneAI übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der Ausgaben dieser KI-Modelle. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor einer Weiterverwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
(5) oneAI ist berechtigt, KI-Modell-Anbieter zu ändern, neue Modelle hinzuzufügen oder bestehende Modelle zu entfernen, sofern die wesentliche Nutzbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung nicht erheblich eingeschränkt wird.
(6) Einen Anspruch auf Lieferung des Quellcodes hat der Kunde nicht.
§ 4a Ausschluss von Hochrisiko-Anwendungen und sicherheitskritischen Einsätzen
(1) Sämtliche Lösungen, Software, Plattformen und Dienste der oneAI GmbH (nachfolgend zusammenfassend „Lösungen") sind allgemeine Produktivitäts- und KI-Governance-Werkzeuge für Unternehmen. Sie sind nicht konzipiert, bestimmt oder vermarktet für den Einsatz in einem der in Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) aufgeführten Hochrisiko-Bereiche.
(2) Die Nutzung jeglicher Lösung der oneAI GmbH für die folgenden Zwecke ist ausdrücklich untersagt:
a) Biometrische Identifikation und Kategorisierung (z. B. Gesichtserkennung, biometrisches Profiling)
b) Verwaltung und Betrieb kritischer Infrastruktur (z. B. Steuerung von Strom-, Gas-, Wassernetzen, Verkehrsleitsystemen)
c) Allgemeine und berufliche Bildung (z. B. automatisierte Prüfungsbewertung, Zugangssteuerung zu Bildungseinrichtungen)
d) Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit (z. B. automatisierte Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Kündigungsentscheidungen)
e) Zugang zu wesentlichen öffentlichen und privaten Dienstleistungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Sozialleistungsbewertung)
f) Strafverfolgung (z. B. Risikobewertung natürlicher Personen, Beweismittelbewertung)
g) Migration, Asyl und Grenzkontrolle (z. B. automatisierte Antragsbearbeitung, Risikoeinstufung von Reisenden)
h) Rechtspflege und demokratische Prozesse (z. B. automatisierte Rechtsprechung, Beeinflussung von Wahlen)
(3) Die Nutzung jeglicher Lösung der oneAI GmbH in sicherheitskritischen Anwendungen ist ebenfalls ausdrücklich untersagt. Sicherheitskritische Anwendungen umfassen insbesondere: Nukleartechnik, Luftfahrt (Flugsteuerung, Flugsicherung), Medizingerätesteuerung, autonome Fahrzeugsteuerung, Echtzeit-Steuerung von Versorgungsinfrastruktur, chemische und petrochemische Anlagen, Weltraumtechnik und Satellitensysteme, Notfall- und Katastrophenschutz sowie Bergbau und Tiefbau.
(4) Der Kunde erkennt an, dass die Lösungen der oneAI GmbH die Anforderungen an ausfallsichere Systeme (Fail-Safe-Design) nicht erfüllen, wie sie für die vorgenannten Einsatzbereiche nach dem Stand der Technik und den einschlägigen Normen (u. a. IEC 61508, IEC 62304, DO-178C, ISO 26262, DIN EN 50126, IAEA Safety Standards) erforderlich sind.
(5) Setzt der Kunde eine Lösung der oneAI GmbH entgegen dieser Bestimmung in einem Hochrisiko-Bereich oder einer sicherheitskritischen Anwendung ein, geschieht dies ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Kunden. oneAI und ihre verbundenen Unternehmen schließen jegliche Haftung – soweit gesetzlich zulässig – für Schäden aus, die durch den verbotswidrigen Einsatz entstehen. Dies umfasst insbesondere Sachschäden, Umweltschäden sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die gesetzlich unabdingbare Haftung (insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
(6) Der Kunde stellt oneAI von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem verbotswidrigen Einsatz einer Lösung in Hochrisiko-Bereichen oder sicherheitskritischen Anwendungen resultieren, einschließlich Ansprüchen von Behörden, Regulierungsstellen, geschädigten Dritten und Versicherungen. Die Freistellungspflicht umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(7) Ein Verstoß gegen die Absätze 2 oder 3 stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die oneAI zur sofortigen Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen Kündigung sämtlicher Vertragsverhältnisse mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
§ 5 Bedingungen für Consulting- und Dienstleistungen
(1) „Consulting-Leistungen" im Sinne dieser AGB umfassen sämtliche von oneAI erbrachten wissens- und beratungsintensiven Leistungen, insbesondere Architektur- und Technologieberatung, Konzeption/Design, Implementierung/Entwicklung/Customizing, Integration, Test/QA, Dokumentation, Projekt-/Programm-Management, Workshops/Schulungen sowie Begleitung im Betrieb/Support. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ein Werk- oder Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist; andernfalls handelt es sich um Dienstleistungen.
(2) Für Consulting-Leistungen ist eine Beauftragung durch den Kunden unter Angabe der Dauer, des Durchführungszeitraums und des Gegenstands der Consulting-Tätigkeiten erforderlich. Für die Annahme durch oneAI gilt § 2.
(3) oneAI erbringt Consulting-Leistungen im Rahmen eines Dienstvertrages. Ein bestimmter Erfolg wird von oneAI ausdrücklich nicht versprochen.
(4) Ein Consulting-Tag entspricht werktäglichen acht Stunden zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr. Bei Überstunden, Arbeiten außerhalb der genannten Regelarbeitszeit sowie Tätigkeiten an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen am Sitz von oneAI wird ein Aufschlag von 100 % berechnet. Fahr- und Reisezeiten, sowie deren notwendigen Auslagen werden separat in Rechnung gestellt.
(5) Reise- und Übernachtungskosten sind vom Kunden zu erstatten.
(6) Für Stornierungen durch den Kunden für vereinbarte vor-Ort- oder Remote-Termine gelten die folgenden Bedingungen:
a) Geht die Stornierung spätestens 14 Tage vor Terminbeginn bei oneAI ein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € fällig.
b) Geht die Stornierung spätestens 7 Tage vor Terminbeginn bei oneAI ein, werden 50 % des vereinbarten Entgeltes zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.
c) Geht die Stornierung später als 7 Tage vor Terminbeginn bei oneAI ein, wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig.
(7) Kündigt oder storniert der Kunde einen laufenden Consulting-Auftrag außerhalb der in § 2 Abs. 5 vorgesehenen ordentlichen Kündigungsmöglichkeit und ohne wichtigen Grund aus dem Verantwortungsbereich von oneAI, schuldet der Kunde – zusätzlich zur Vergütung aller bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und unbeschadet von § 5 Abs. 6 – einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % des im Zeitpunkt des Zugangs der Beendigungserklärung noch offenen, vereinbarten Projekt-/Leistungsvolumens („Restbudget") bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin.
(8) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass oneAI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; oneAI bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(9) Auf den pauschalierten Schadensersatz rechnet oneAI ersparte Aufwendungen sowie zumutbar erzielten anderweitigen Erwerb an und weist diese Anrechnung transparent in der Abrechnung aus. Gesetzliche Rechte (insb. Vergütung bei Annahmeverzug gem. § 615 BGB sowie Kündigung aus wichtigem Grund, § 314 BGB) bleiben unberührt.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Die Preise für die Leistungen von oneAI sind Nettopreise und gelten in Euro, zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung zu.
(2) Sämtliche Preise für Leistungen von oneAI ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, dem gewählten Tarif bzw. der jeweils gültigen Preisliste.
(3) Für nutzungsabhängige Leistungsbestandteile (insbesondere Token-Verbrauch bei KI-Modellen, Speichervolumen, Anzahl Nutzer) richtet sich die Vergütung nach dem tatsächlichen Verbrauch gemäß den zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Preisen.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass oneAI Lizenz- und Nutzungsgebühren von Drittanbietern (insbesondere LLM-Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Google, Mistral AI) nicht selbst bestimmt. Nimmt ein Drittanbieter im Zeitraum ab Vertragsschluss eine Preisänderung vor, wird diese an den Kunden weitergegeben. oneAI informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten wesentlicher Preisänderungen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des bisherigen Monatsentgelts, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
(5) Fremdwährungskosten (insbesondere USD-basierte LLM-Kosten) werden zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Rechnungsstellung umgerechnet.
(6) Rechnungsbeträge sind fällig und ohne jeden Abzug zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. oneAI ist berechtigt, bei Zahlungsrückständen des Kunden die geschuldete Leistung zurückzubehalten.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(8) oneAI ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn oneAI nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen gefährdet wird.
(9) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Während des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(10) Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage oder wird dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stattgegeben, ist oneAI berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Eine Aussetzung der Leistungen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die vertraglichen Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(11) oneAI stellt alle erbrachten Leistungen am Ende des Monats dem Kunden in Rechnung. Hierfür ist es irrelevant, ob diese Leistungen Teilleistungen einer größeren Gesamtleistung sind, welche ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für die Bereitstellung der OneAI-Plattform als SaaS gelten die §§ 536 ff. BGB (Mietrecht) entsprechend. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(3) Erweisen sich Leistungen von oneAI als mangelhaft, so ist oneAI verpflichtet, die Mängel nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist durch Beseitigung des Mangels oder Bereitstellung einer mangelfreien Version zu beheben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt oneAI, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls kann oneAI die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
(4) Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten oder den Preis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel.
(5) Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt – außer bei Arglist und vorbehaltlich der Regelungen in § 8 – 12 Monate, gerechnet ab Bereitstellung der Leistung bzw. ab Abnahme, wenn eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist.
(6) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder die von oneAI erbrachten Leistungen eigenmächtig abändert. Dies gilt insbesondere, wenn der Schaden durch das Versäumnis des Kunden eingetreten ist, in seiner Soft- und/oder Hardwarelandschaft notwendige Anpassungen, insbesondere Updates, Upgrades oder Hotfixes einzuspielen, welche allgemein bekannt und zugänglich sind.
(7) oneAI übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von Ergebnissen, die durch KI-Modelle Dritter erzeugt werden. KI-generierte Ausgaben haben ausschließlich informatorischen Charakter und ersetzen keine fachliche, rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Ergebnisse vor Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung von oneAI auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) oneAI haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt (sog. Kardinalspflichten), also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit oneAI gem. § 8 Abs. 2 dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) sind nicht ersatzfähig. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten von oneAI.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von oneAI für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden auf einen Betrag von 50.000 € pro Schadensfall bzw. auf 100.000 € für sämtliche innerhalb eines Kalenderjahres entstehenden Schadensfälle beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von oneAI.
(6) oneAI haftet nicht, sofern ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Ein die Haftung ausschließender Fall höherer Gewalt liegt auch dann vor, wenn die Leistungserbringung durch Angriffe und Attacken aus dem Internet sowie von Nutzern der Anwendung selbst (z. B. Malware, Viren, Würmer, „Denial-of-Service-Attacken", „trojanische Pferde"), die oneAI auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können, gestört wird.
(7) oneAI haftet ferner nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung von KI-generierten Ergebnissen entstehen, soweit der Kunde diese nicht vor der Verwendung eigenverantwortlich geprüft hat. Dies gilt insbesondere für entgangene Gewinne, Reputationsschäden und Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige KI-Ausgaben.
(8) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von oneAI wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der OneAI-Plattform, den zugehörigen Softwarelösungen, der Benutzeroberfläche, Algorithmen, Dokumentationen und Marken stehen ausschließlich oneAI zu. Der Kunde erwirbt durch den Vertrag kein Eigentum oder sonstige Rechte über das in § 4 eingeräumte Nutzungsrecht hinaus.
(2) An den vom Kunden in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Inhalten verbleiben alle Rechte beim Kunden. oneAI erwirbt daran nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere Verarbeitung durch KI-Modelle, Indexierung und Speicherung), zeitlich beschränkt auf die Vertragsdauer.
(3) KI-generierte Ergebnisse (Outputs), die durch die Nutzung der Plattform durch den Kunden entstehen, stehen dem Kunden zur freien Verwendung zu. oneAI erhebt keine Ansprüche auf diese Outputs. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Plattform auf probabilistischen KI-Modellen basiert und identische oder ähnliche Ergebnisse auch anderen Nutzern zur Verfügung stehen können. Eine Einzigartigkeit oder Exklusivität der Outputs wird nicht gewährleistet.
(4) oneAI übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Unbedenklichkeit KI-generierter Inhalte. Der Kunde ist für die Prüfung der generierten Inhalte auf mögliche Verletzungen von Rechten Dritter – insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte – selbst verantwortlich.
(5) oneAI ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erarbeiteten allgemeinen Kenntnisse, Erfahrungen, Methoden und Vorgehensweisen (allgemeines Know-how) anderweitig zu verwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, durch regelmäßige Datensicherung einem Verlust oder einer ungewollten Veränderung von Daten vorzubeugen. Er hat insbesondere vor jedem Eingriff in sein bestehendes Hard- und Softwaresystem die ihm nach dem neuesten Stand der Technik möglichen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz vor Datenverlust und zur Datensicherung vorzunehmen.
(2) Die Pflege der vom Kunden eingesetzten Soft- und Hardware (insbesondere Updates, Patches, Upgrades) und das Halten auf dem jeweils neuesten Stand ist vom Kunden eigenverantwortlich durchzuführen.
(3) Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Mitarbeiter des Kunden und von ihm autorisierte Nutzer gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung. Der Kunde hat oneAI unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kundenkonto von unbefugten Dritten genutzt wird.
(4) Alle bei der Registrierung und im Rahmen der Nutzung gemachten Angaben müssen vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell sein. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
(5) Verzögert sich die Erbringung der Leistung von oneAI aufgrund eines Umstandes, den der Kunde, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. oneAI ist bis zur ordnungsgemäßen Erbringung der Mitwirkungspflichten von der Leistungspflicht befreit.
§ 11 Referenznennung
(1) Der Kunde räumt oneAI das Recht ein, seinen Firmennamen sowie sein Unternehmenslogo zu Marketingzwecken zu verwenden, insbesondere in Präsentationen, auf der Website und in weiteren Kommunikationsmaterialien. Eine solche Nutzung erfolgt, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
(2) oneAI ist berechtigt, den Kunden für die Erstellung einer Success Story und eines Kundenzitats zu kontaktieren. Entwürfe hierfür werden dem Kunden stets zur Prüfung vorgelegt; eine Veröffentlichung erfolgt erst nach seiner schriftlichen Freigabe bzw. nach Abstimmung etwaiger Korrekturen.
§ 12 Wechsel des Vertragspartners
(1) oneAI hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats ab Mitteilung von oneAI schriftlich widersprochen hat. oneAI wird den Kunden vorher auf die Wirkung des Schweigens hinweisen. Für die vorstehenden Erklärungen genügt die Mitteilung per E-Mail.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen oneAI ohne deren Zustimmung an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) oneAI haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die oneAI nicht zu vertreten hat. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Auswirkungen von Pandemien, Krieg, Unruhen, Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von oneAI geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts.
(2) Sofern solche Ereignisse oneAI die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist oneAI zum Rücktritt vom Vertrag oder zu dessen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
(3) oneAI wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt unterrichten.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Für das Rechtsverhältnis zwischen oneAI und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Pflichten ist der Geschäftssitz von oneAI.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlich der Geschäftssitz von oneAI (Tübingen), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.
(6) Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information.